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   BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09   

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https://dejure.org/2010,6465
BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09 (https://dejure.org/2010,6465)
BAG, Entscheidung vom 17.11.2010 - 4 AZR 188/09 (https://dejure.org/2010,6465)
BAG, Entscheidung vom 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 (https://dejure.org/2010,6465)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

  • openjur.de

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte; Teilbereich einer Klinik; medizinische Verantwortung

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte - Teilbereich einer Klinik - medizinische Verantwortung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 12 Entgeltgr Ä3 TV-Ärzte
    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte - Teilbereich einer Klinik - medizinische Verantwortung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 12 Entgeltgr Ä3 TV-Ärzte
    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte - Teilbereich einer Klinik - medizinische Verantwortung

  • IWW

    Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte/TdL vom 30. Oktober 2006)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Selbständiger Teilbereich einer Klinik oder Abteilung im tariflichen Sinne ist regelmäßig als organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik einzuordnen; Einordnung eines selbständigen Teilbereichs einer Klinik oder Abteilung im ...

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte - Teilbereich einer Klinik - medizinische Verantwortung

  • rewis.io

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte - Teilbereich einer Klinik - medizinische Verantwortung

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte - Teilbereich einer Klinik - medizinische Verantwortung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL; Auf der Grundlage von Einsatzplänen eigentlich konstante und verstetigte "Arztarbeitsplätze"

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL; Auf der Grundlage von Einsatzplänen eigentlich konstante und verstetigte "Arztarbeitsplätze"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2011, 304
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09
    Die Auslegung des Begriffs ergibt unter besonderer Berücksichtigung des Wortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs nach den hierfür heranzuziehenden Kriterien (vgl. dazu nur BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - mwN, BAGE 113, 291, 299) , dass ein selbständiger Teilbereich einer Klinik oder Abteilung im tariflichen Sinne regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik oder Abteilung ist, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung sowie eigener medizinischer Verantwortungsstruktur zugewiesen ist und die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt (vgl. hierzu ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 29 ff.) .

    Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass ein solcher Teilbereich im tariflichen Sinne über eine bestimmte Mindestgröße verfügen muss und nicht auf der untersten organisatorischen Hierarchieebene angesiedelt sein kann, was jedoch durch die Anforderung einer organisatorischen Selbständigkeit und die Anbindung an das Merkmal der "medizinischen Verantwortung" in der Regel auch ausgeschlossen sein dürfte (vgl. näher BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 30 bis 32) .

    Der spezifische Zweck dieser eventuellen Teilbereiche erschließt sich dann aus den dort organisierten und der Klinik für Anästhesiologie zuzurechnenden medizinischen Dienstleistungen (vgl. dazu insbesondere BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 35 ff.) .

    (b) Auch bezüglich der Frage einer Verantwortungsstruktur ist bei eventuellen Teilbereichen von Kliniken für Anästhesiologie die Querschnittsfunktion der Anästhesie mit eigener Aufgaben- und Verantwortungsstruktur innerhalb der jeweiligen operativen Spezialkliniken zu berücksichtigen (vgl. auch BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 40 f.) .

    Der Begriff des Funktionsbereichs ist dabei von den Tarifvertragsparteien in dem Sinne gebraucht worden, der den schon früher von ihnen als Tarifvertragsparteien vereinbarten Regelungen der Vergütungsordnung zum BAT (VergGr. Ib Fallgr. 10 iVm. Protokollnotiz Nr. 5) zugrunde lag (vgl. ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 27 mwN) .

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09
    Dieses Tatbestandsmerkmal hat der Senat in mehreren Entscheidungen vom und nach dem 9. Dezember 2009 (ua. - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895) , die erst nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts ergangen sind, in wesentlichen Punkten anders ausgelegt.

    c) Auch das Tatbestandsmerkmal "medizinische Verantwortung" iSd. Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/TdL hat der Senat in seinen Entscheidungen vom und seit dem 9. Dezember 2009 (ua. - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895) anders ausgelegt als das Landesarbeitsgericht.

    Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihm liegt (vgl. dazu im Einzelnen 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 ff., NZA 2010, 895 ebenfalls zum TV-Ärzte/TdL sowie 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 und - 4 AZR 687/08 - Rn. 15, beide zum gleichgelagerten TV-Ärzte/VKA) .

    Dazu hat der Senat in den genannten Entscheidungen vom 9. Dezember 2009 Stellung genommen (zu den Voraussetzungen im Einzelnen ausf. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff. mwN, NZA 2010, 895) .

  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09
    Aus dem Erfüllen der tariflichen Tätigkeitsmerkmale ergibt sich unmittelbar ein entsprechender tariflicher Vergütungsanspruch, ohne dass es einer Maßnahme des Arbeitgebers bedarf (BAG 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - mwN, BAGE 65, 163, 166; für den TV-Ärzte/VKA bereits 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09
    Aus dem Erfüllen der tariflichen Tätigkeitsmerkmale ergibt sich unmittelbar ein entsprechender tariflicher Vergütungsanspruch, ohne dass es einer Maßnahme des Arbeitgebers bedarf (BAG 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - mwN, BAGE 65, 163, 166; für den TV-Ärzte/VKA bereits 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09
    Die Auslegung des Begriffs ergibt unter besonderer Berücksichtigung des Wortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs nach den hierfür heranzuziehenden Kriterien (vgl. dazu nur BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - mwN, BAGE 113, 291, 299) , dass ein selbständiger Teilbereich einer Klinik oder Abteilung im tariflichen Sinne regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik oder Abteilung ist, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung sowie eigener medizinischer Verantwortungsstruktur zugewiesen ist und die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt (vgl. hierzu ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 29 ff.) .
  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09
    Dafür gelten vergleichbare Regeln und Kriterien wie bei der Bestimmung des Arbeitsvorgangs, lediglich die anzuwendenden Maßstäbe sind weniger streng (st. Rspr., etwa BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 138/09 - Rn. 24 zu § 12 TV-Ärzte/TdL; 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 17 mwN, BAGE 127, 305) .
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 928/08

    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist es einem Arbeitgeber, der aufgrund einer abstrakten Regelung eine freiwillige Leistung nach einem erkennbar generalisierenden Prinzip gewährt, verwehrt, einzelne Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund vom Erhalt dieser Leistungen auszunehmen (vgl. nur 16. Juni 2010 - 4 AZR 928/08 - Rn. 30 mwN, ZTR 2011, 36) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 836/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09
    Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihm liegt (vgl. dazu im Einzelnen 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 ff., NZA 2010, 895 ebenfalls zum TV-Ärzte/TdL sowie 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 und - 4 AZR 687/08 - Rn. 15, beide zum gleichgelagerten TV-Ärzte/VKA) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 687/08

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09
    Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihm liegt (vgl. dazu im Einzelnen 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 ff., NZA 2010, 895 ebenfalls zum TV-Ärzte/TdL sowie 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 und - 4 AZR 687/08 - Rn. 15, beide zum gleichgelagerten TV-Ärzte/VKA) .
  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 138/09

    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Durchführung

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09
    Dafür gelten vergleichbare Regeln und Kriterien wie bei der Bestimmung des Arbeitsvorgangs, lediglich die anzuwendenden Maßstäbe sind weniger streng (st. Rspr., etwa BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 138/09 - Rn. 24 zu § 12 TV-Ärzte/TdL; 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 17 mwN, BAGE 127, 305) .
  • LAG Baden-Württemberg, 13.02.2009 - 3 Sa 8/08

    Eingruppierung eines Facharztes für Anästhesie als Oberarzt nach dem TV-Ärzte -

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Die Feststellungsanträge der klagenden Parteien sind als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklagen zulässig nach § 256 Abs. 1 ZPO (st. Rspr., siehe nur BAG 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 15, NZA-RR 2011, 304; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 13 mwN, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 311) .
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche

    Die als Eingruppierungsfeststellungsklage ohne weiteres zulässige (vgl. dazu nur BAG 17. November 2010 - 4 AZR 188/09  - Rn. 15) Klage ist begründet.
  • BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

    Die als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 15, auch zur Stufe) auch im Hinblick auf die Verzinsung der Entgeltdifferenzen (BAG 29. April 2021 - 6 AZR 232/17 - Rn. 9; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 9 mwN) zulässige Klage ist - mit Ausnahme eines Teils der Zinsforderung - bereits für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2017 begründet.
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